Bis am 31. Dezember 2022 müssen Vermögensverwalter und Trustees, welche Ende 2019 bereits aktiv waren, die Bewilligungsgesuche bei der FINMA einreichen. Um diese Deadline einzuhalten, sollte das Aufnahmegesuch bis Mitte diesen Jahres einer Aufsichtsorganisation zugewiesen werden.
Aus diesem Anlass führen Koller Law AG und IOC Group AG unter Mitwirkung der FINcontrol Suisse AG am 18. Mai 2022 ein Webinar zum Bewilligungsverfahren für Vermögensverwalter und Trustees durch, wobei der Fokus auch auf kleinere Einheiten gelegt werden soll.