
Neue Technologien bringen neue Geschäftsmodelle, die oftmals nicht von etablierten Unternehmen, sondern von jungen Firmen entwickelt werden. Auch wenn aus Unternehmersicht rechtliche Überlegungen anfänglich meist nicht im Zentrum stehen, sind sie für die Entwicklung und einen allfälligen späteren Exit von fundamentaler Bedeutung: Die Immaterialgüter müssen gesichert, die Verträge sauber aufgesetzt, die Mitarbeiter nachhaltig incentiviert und die Verhältnisse mit den Investoren ausgewogen geregelt werden.
Christian Koller unterstützt in- und ausländische Private Equity- und Venture-Investoren im Hinblick ihre Engagements bei Schweizer (Wachstums-)Unternehmen und berät diese auch in regulatorischer Hinsicht. Sodann berät er Start-ups und (Wachstums-)Unternehmen mit massgeschneiderten Lösungen zu transparenten und kalkulierbaren Preisen.
Die Rechtsberatung von Koller Law in den Bereichen Private Equity, Venture und Start-up bezieht sich insbesondere auf Folgendes:
Umfassende regulatorische Beratung von Venture und Private Equity Funds
Gründungen
Corporate Housekeeping
Aktionärbindungsverträge (bei Gründung und bei Finanzierungsrunden)
Umsetzung von (gegebenenfalls durch ausländisches Recht inspirierte) ABV-Vorgaben in Statuten und Organisationsreglementen
Investment Agreements
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (Optionspläne, Partizipationsscheine, Phantom Stocks, Aktienrückkaufsverträge etc.)
Schutz des geistigen Eigentums (mit externen Spezialisten)
Finanzierungen (inkl. Mezzanine)
Corporate Governance Strukturen
Kapitalerhöhungen und Finanzierungsrunden
Exit-Szenarien / M&A
Rangrücktritte
Beratung hinsichtlich Überschuldung und Kapitalverlusten