Das Finanzmarktrecht ist einem konstanten Wandel unterworfen: Internationale Regulierungsvorhaben erfordern oftmals einen Schweizer Nachvollzug, damit schweizerische Finanzdienstleister im Ausland oder grenzüberschreitend tätig sein können. Nach der Finanzkrise von 2008 hat das Konzept des Kundenschutzes eine Schärfung erfahren, was sich in gesteigerten organisatorischen Anforderungen und Verhaltenspflichten der Finanzdienstleister niederschlägt. Und schliesslich führt der technologische Wandel zu disruptiven Geschäftsmodellen sowie neuen Finanzmarktstrukturen und -akteuren, die gesetzlich normiert oder zumindest eingeordnet werden müssen. Koller Law befasst sich intensiv mit diesen Entwicklungen und deren Einflüssen auf die Finanzindustrie und ist daher in der Lage, Finanzdienstleister rechtlich umfassend zu beraten.
Die Vermögensverwaltung ist das Rückgrat der Schweizer Finanzindustrie. Dennoch gibt es sie nicht: „die“ Vermögensverwaltung. Vielmehr weist diese hinsichtlich Anbieter (von multinational bis regional), Stil (von produktbasiert bis diskretionär) und Kundengruppen (von institutionell bis privat) eine enorme Vielfalt auf. Sodann decken Schweizer Vermögensverwalter die gesamte Palette möglicher Anlagestrategien und Asset Klassen ab. Diese Diversität führt zu unterschiedlichen Regulierungsansätzen und -anforderungen.
Koller Law kennt die Branche und unterstützt Vermögensverwalter, Verwalter von Kollektivvermögen, Banken, Wertpapierhäuser, Family Offices und Anlageberater bei der Bewältigung der regulatorischen und privatrechtlichen Herausforderungen, unter anderem in folgenden Bereichen:
Gründungen
FINIG-kompatible Corporate Governance und Funktionentrennung
Interne Reglemente und Weisungen
Risk Management und Compliance Strukturen, inklusive Umsetzungskonzepte
Geldwäscherei-Dispositive
Kundensegmentierung
Einhaltung von FIDLEG-Verhaltensregeln
Umgang mit Interessenkonflikten
Vergütungssysteme
Outsourcing-Lösungen
Vertragsdokumentation, Anlagestrategien, Risikoprofile, KYC
Bewilligungsgesuche von Schweizer Finanzinstituten
Errichtung und Bewilligungen von Zweigniederlassungen und Vertretungen ausländischer Finanzinstitute
Strukturierung und Emission von Derivaten, strukturierten Produkten und Actively Managed Certificates
Anlagetätigkeit von Pensionskassen und Anlagestiftungen
Koordination mit ausländischen Spezialisten im grenzüberschreitenden Kontext
Vertretung gegenüber Regulatoren (FINMA und Aufsichtsorganisationen)
Vertretung in Gerichtsprozessen
Konsolidierung (Unternehmenskäufe, Zusammenschlüsse, Asset Deals)
Die Schweiz ist ein wichtiger Fondsstandort, wenn eine lokale Investorenbasis angesprochen werden soll. Bedeutsam ist die Schweiz wegen der hier verwalteten Vermögen auch als Distributionsstandort. Und schliesslich verwalten Schweizer Asset Manager substanzielle Vermögen über Schweizer und ausländische Kollektivanlagen. Die Fondsindustrie spielt für den Schweizer Finanzplatz also eine gewichtige Rolle. Und somit auch für uns.
Koller Law berät Fondsleitungen, Asset Managers, Fondsanbieter, Investoren, Vertreter und weitere Fondsplayer unter anderem in folgenden Bereichen:
Unterstellungspflichten von Pooled Investments
Investment Clubs und Investmentgesellschaften
Aufsetzen und Bewilligung von Schweizer Kollektivanlagen
Einhaltung von Vertriebsregeln unter dem Kollektivanlagengesetz und dem FIDLEG
Selbstregulierung
Bewilligungs-, Vertretungs- und Zahlstellenerfordernisse beim Angebot ausländischer Kollektivanlagen in der Schweiz
Bewilligung ausländischer Fonds
Gründung und Bewilligung von Verwaltern von Kollektivvermögen
FINMA-Meldepflichten
Vertretung gegenüber der FINMA in Enforcement- und Vorverfahren
Koordination mit ausländischen Spezialisten im grenzüberschreitenden Kontext
Die Schweizer Finanzmarktregulierung wird dichter. Dies betrifft einerseits die traditionellen Bereiche der Instituts-, Markt- und Produktregulierung. Andererseits können neue Geschäftsmodelle etwa im Fintech- oder Crowdfunding-Bereich zu Regulierungstätigkeit führen. Und auch gesellschaftliche Megatrends machen vor der Finanzindustrie nicht halt, man denke etwa an die zunehmende Gewichtung von Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung bei der Beurteilung von Finanzdienstleistungen und -produkten.
Koller Law verfolgt die regulatorischen Entwicklungen und unterstützt ihre Klienten unter anderem in folgenden Bereichen:
Regulatorische Einordnung und Strukturierung von Geschäftsmodellen unter den verschiedenen Finanzmarktgesetzen (BankG, FINIG, FIDLEG, KAG, FINFRAG und GWG)
Erarbeitung und Umsetzung von Risk Management und Compliance-Dispositiven
Beurteilung komplexer Compliance-relevanter Sachverhalte
Verfassen interner und externer Memoranda und Gutachten zu regulatorischen Themen
Einhaltung der Anforderungen zur Geldwäscherei- und Terrorismusbekämpfung
Beurteilung und rechtliche Strukturierung von Fintech-, Crowdlending- und Crowdinvesting-Projekten und -Plattformen
Regulatorische Beurteilung von Produktvertriebsstrukturen
Emission von strukturierten Produkten, Derivaten und AMC
Nichtunterstellungsanfragen / No-Action letters; Einholen von FINMA-Rulings
FINMA-Bewilligungen
Vertretung vor Aufsichtsbehörden (Vor- und Enforcement-Verfahren)
Die Beziehungen zwischen Finanzdienstleistern untereinander sowie mit ihren Kunden sind nicht bloss regulatorisch geprägt, sondern werden selbstredend auch vertraglich geregelt. Dabei handelt es sich um Spezialverträge, die einerseits regulatorischen Anforderungen und andererseits dem durch die Rechtsprechung fortentwickelten materiellem Privatrecht zu genügen haben.
Koller Law kennt die Usanzen und berät ihre Klienten bei der Aufsetzung und Verhandlung unter anderem folgender Verträge:
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Finanzinstituten
Alle Arten von Bankenverträgen (u.a. Konto-/Depot-, Kredit-, Sicherungs-, Securities Lending- Verträge)
Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsverträge
Bürgschaften und Garantien
Treuhandverträge
Vertriebsverträge
Vertreter- und Zahlstellenverträge
Vermittlungsverträge
Outsourcing-Verträge
Custody und Ex-Custody Verträge
Index Advisory- und Index Lizenz-Verträge / Financial Index Guidelines
Netting-Agreements
Global Custody Verträge zwischen Banken und institutionellen Investoren wie Pensionskassen und Anlagestiftungen
Nimmt die FINMA von der Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen Kenntnis, eröffnet sie ein Verfahren. Der Massnahmenkatalog, welcher der Aufsichtsbehörde zur Verfügung steht, reicht von der Anordnung der Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands bis zum Bewilligungsentzug. Ausserdem kann die FINMA gegenüber fehlbaren Individuen Berufs- und Tätigkeitsverbote verhängen. Verstösse gegen Aufsichtsrecht können sodann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wir unterstützen unsere Klienten vor und nach der Einleitung öffentlich-rechtlicher Verfahren, insbesondere in folgenden Bereichen:
Beantwortung von Auskunftsbegehren der FINMA vor der Einleitung von Enforcement-Verfahren / Vertretung in Vorverfahren
Beurteilung von Sachverhalten im Hinblick auf deren regulatorische (Non-) Compliance
Vertretung in FINMA-Enforcement-Verfahren sowie vor den Rechtsmittelinstanzen
Vertretung von Finanzinstituten in Amts-, Rechtshilfe und Strafverfahren (Letzteres unter Beizug externer Experten)
Beziehungen zwischen Finanzdienstleistern und ihren Kunden oder anderen Vertragspartnern sind nicht immer konfliktfrei und führen im Extremfall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Als unabhängige Kanzlei vertreten wir sowohl Kunden als auch Finanzdienstleister.
Unsere Tätigkeit bezieht sich insbesondere auf folgende Bereiche:
Geltendmachung von Ansprüchen
Aussergerichtliche Streitbeilegung (insbesondere bei fehlender Prozessökonomie)
Verfahren vor Ombudsstellen
Vertretung in gerichtlichen Verfahren
Erstellung von Rechtsgutachten zum Finanzprivatrecht
Der regulatorische Rahmen für die Erbringung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz hat sich in letzter Zeit grundlegend geändert. Wir helfen Ihnen, sich zurechtzufinden.
Am 1. Januar 2020 sind das Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG und das Finanzinstitutsgesetz FINIG gemeinsam mit den ausführenden Verordnungen FIDLEV, FINIV, AOV in Kraft getreten. Die Ausführungsverordnung der FINMA zum FINIG gilt seit Anfang 2021.
Koller Law erbringt umfassende Rechtsdienstleistungen bei der Implementierung der neuen Gesetze sowie bei der Einholung der notwendigen Bewilligungen und Registrierungen.
Vermögensverwaltern, welche sich neu einer Aufsichtsorganisation anschliessen und von der FINMA bewilligen lassen müssen, bieten wir attraktive Paketlösungen an für die Überarbeitung der Statuten, die Erstellung des Organisationsreglements und das Aufsetzen eines FINMA-kompatiblen Weisungswesens. Bei Bedarf bildet die Anpassung Ihres Kundenvertragswesens ebenfalls Teil des Dienstleistungspakets.
Seit Einführung der Gesetze haben wir über 50 Vermögensverwalter bei der Einholung der FINMA-Bewilligung begleitet.