Nachdem das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Finanzinstitutsgesetz den bis dahin nicht prudenziell beaufsichtigten Vermögensverwaltern und Trustees bis zum 31. Dezember 2022 Frist zur Einreichung der Bewilligungsgesuche bei der FINMA eingeräumt hatte, wird die letzte Klientin von Koller Law, die sich an das neue Recht anpassen musste, dieser Tage die Bewilligung der FINMA erhalten.
Insgesamt haben wir 51 Vermögensverwalter und Trustees sowie Verwalter von Kollektivvermögen im Bewilligungsprozess begleitet bzw., sofern es sich um bereits bewilligte Institute handelte, bei der Anpassung ihrer internen Strukturen beraten. Drei weitere Gesuche wurden seitens der Klientschaft zurückgezogen. Kein Gesuch wurde abgelehnt.
Damit verfügt Koller Law schweizweit über eine ausserordentliche Erfahrung in FINMA-Bewilligungsprozessen, im Zuge welcher wir tiefen Einblick in die Organisation und Strukturierung unserer Klienten erhalten haben und unseren Input zu oftmals anspruchsvollen regulatorischen und privatrechtlichen Fragestellungen sowie Judgement Calls geben durften.